Zahnarzt klagte - BGH-Urteil! Ärzte müssen keine Gema-Gebühren fürs Wartezimmer zahlen
Lassen Ärzte in ihren Wartezimmern das Radio laufen, müssen sie dafür Gema-Gebühren zahlen. Ein Düsseldorfer Zahnarzt hat sich 2012 deswegen mit der Gema angelegt - und nun vom Bundesgerichtshof recht bekommen.
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