Widerspruch, Klage, Einlenken - Hartz IV gekürzt? Wer sich dagegen wehrt, hat zu 50 Prozent Erfolg
Hartz-IV-Empfängern, die gegen bestimmte Auflagen verstoßen, droht häufig eine Leistungskürzung. Schon eine geringfügige Kürzung kann dazu führen, dass die Betroffenen in Existenznot geraten. Wer sich gegen die Kürzung wehrt, kann sich allerdings häufig sein Geld zurückholen.
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