Verkauf nicht zwingend - Lebensversicherung: Gericht hilft Hartz-IV-Empfängern
Wegen zwei Monaten Hartz-IV-Bezug soll eine Frau ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen. Die Frau wehrt sich - und hat nun vor dem Bundessozialgericht teilweise Erfolg. Denn die Richter fordern, dass mehr berücksichtigt wird als nur der Rückkaufwert.
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