Urteil zu Falschparkern - BGH entscheidet: Auto-Halter müssen Fahrer nennen oder Knöllchen selbst zahlen
Auf öffentlichen Plätzen, muss ein Knöllchen fürs Falschparken der Halter bezahlen. Auf Privatparkplätzen der Fahrer. Doch was, wenn der Halter diesen nicht preisgeben will? Diese Frage beantwortet nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
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