Urteil des Bundesverfassungsgerichts - Rundfunkbeitrag in wesentlichen Punkten verfassungsgemäß - Änderung bei Zweitwohnungen
Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Menschen mit zwei Wohnungen, die den Beitrag bisher doppelt zahlen müssen, werden aber zu stark benachteiligt. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit dem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden.
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