Urteil des Bundesverfassungsgerichts - Hartz-IV-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig
Die monatelangen Leistungskürzungen, mit denen Jobcenter unkooperative Hartz-IV-Bezieher sanktionieren, sind teilweise verfassungswidrig. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag verkündet. Demnach müssen die geltenden - starren - Regelungen überarbeitet werden.
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