Urteil am Oberverwaltungsgericht Münster - Bürgen müssen für Flüchtlinge zahlen – bis auf die Kranken- und Pflegeversicherung
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass Menschen, die für Flüchtlinge bürgen, weiterhin drei Jahre lang deren Lebenshaltungs- und Unterbringungskosten bezahlen müssen, wenn Sozialämter oder das Jobcenter ihnen diese in Rechnung stellen.
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