Untätigkeitsklage - Hartz-IV-Empfängerin verklagt Jobcenter - und bekommt Gerichtskosten erstattet
Die Kostenerstattung des Jobcenters dauerte zu lange. Also klagte die Antragsstellerin. Schließlich zahlte die Behörde. Doch durch die Klage waren erneut Kosten aufgelaufen - und die Frau zog wieder vor Gericht. Mit Erfolg.
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