Steuerurteil - Für den Firmenabschied gibt es künftig einen Zuschuss vom Finanzamt
Viele Arbeitnehmer feiern den Abschied aus dem Job, sei es in den Ruhestand oder an eine neue Stelle. Bisher galten diese Feeste, als private Angelegenheiten. Das Finanzamt weigerte sich, sich an den Kosten zu beteiligen. Zu Unrecht, wie das Finanzgericht München entschied.
Powered by Reisesuchmaschine