Sozialtourismus vermeiden - Urteil: EU-Ausländer bekommen in den ersten drei Monaten kein Hartz IV
Der Europäische Gerichtshof hat heute verkündet, ab wann arbeitslose EU-Ausländer in Deutschland Anspruch auf Hartz IV haben. Nach deutschem Recht werden diese Leistungen während der ersten drei Monate des Aufenthalts nicht gezahlt, um Sozialtourismus zu vermeiden. Ein Spanier klagte dagegen.
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