Sozialgericht entscheidet - Hartz-IV-Empfänger reist auf Staatskosten nach Asien
Das Jobcenter muss einem Hartz-IV-Empfänger die Reise nach Indonesien bezahlen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Begründung: Der Mann soll seinen dort lebenden Sohn besuchen können.
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