Richtungweisendes Urteil - BGH erklärt doppelte Kündigung wegen Mietschulden für zulässig
Säumige Mieter müssen bei Zahlungsverzug zusätzlich zur fristlosen auch mit einer ordentlichen Kündigung rechnen. Diese weit verbreitete Praxis ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe zulässig.
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