Passus im Arbeitsvertrag - Überstunden mit Gehalt abgegolten: Was es mit der Klausel wirklich auf sich hat
Gefühlt jeder zweite Arbeitsvertrag enthält die Klausel: „Mit der vorstehenden Vergütung sind erforderliche Überstunden des Arbeitnehmers mit abgegolten“. Eigentlich ist sie rechtswidrig – es gibt aber zwei Ausnahmen.Von FOCUS-Online-Experte Martin Wolter
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