Mieten - BGH stärkt Mieterrechte bei Schönheitsreparaturen
Wer in eine unrenovierte Wohnung zieht, darf auch ausziehen, ohne zu renovieren. Selbst wenn der Mietvertrag Schönheitsreparaturen wie zum Beispiel Malerarbeiten vorsieht. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) 2015 entschieden (Az.: VIII ZR 185/14). Was aber, wenn es anderslautende Absprachen mit dem Vormieter gibt? Von FOCUS-Online-Experte Tobias Klingelhöfer
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