Mastektomie sollte bezahlt werden - Bundessozialgericht hat entschieden: Geschlechtsangleichungen keine Kassenleistung
Geschlechtsangleichende Operationen für non-binäre Personen sind nicht von der Kasse gedeckt. Das hat das Bundessozialgericht nun entschieden. Geklagt hatte eine Person aus Baden-Württemberg.
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