Landesarbeitsgericht Düsseldorf - Kfz-Mechaniker fordert 750 Euro Nachzahlung - für seine Umkleidezeit
Ein Kfz-Mechaniker klagt bei seinem Arbeitgeber eine nachträgliche Bezahlung ein. Er müsse sich in seiner Freizeit für seinen Job umziehen. In erster Instanz wurde seiner Klage stattgegeben.
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