Karlsruhe lehnt Antrag ab: Cum-Ex-Strippenzieher Hanno Berger scheitert mit Beschwerde
In Deutschland ist juristisch für Hanno Berger das Ende der Fahnenstange erreicht: Das Bundesverfassungsgericht lehnt seine Beschwerde gegen die Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung ab. Für Cum-Ex-Geschäfte soll er acht Jahre hinter Gitter. Es sei denn, Straßburg erhört ihn.
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