Irreführende Werbung: Wettbewerbszentrale verklagt Zalando
Der Hinweis "3 Artikel verfügbar" kann dazu verleiten, in einem Online-Shop schnell zuzugreifen. Ist das Verfahren zulässig, wenn noch mehr Ware vorrätig ist? Die Wettbewerbszentrale nennt das "irreführende Werbung" und verklagt nun Zalando.Powered by Versicherungsvergleich