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In Freiburg - Staatsanwalt ist seit Jahren nicht mehr tätig - doch erhält weiterhin Bezüge

Stephan Z. ist Staatsanwalt an den Freiburger Strafgerichten. Nachdem er jedoch wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt verurteilt wurde, darf er keine Verfahren mehr führen. Einem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge bekomme der 56-Jährige jedoch weiterhin seine Bezüge - ohne etwas dafür zu tun.


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