Hundebesitzer klagt gegen Bußgeld - Gerichtsprozess: Hund bellt zu laut am Volkstrauertag
Ist das Bellen eines Hundes bei einer öffentlichen Gedenkveranstaltung "unzulässiger Lärm"? Ja, weil es am Volkstrauertag passierte, sagt das Münchener Kreisverwaltungsreferat - und verhängte ein Bußgeld. Der Hundebesitzer klagt gegen den Bescheid.
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