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Gilt für Einkäufe ab dem 1. September 2017 - Ikea verschärft sein Rückgaberecht weiter - Waren müssen neu und unbenutzt sein

Der Möbelhändler Ikea verschärft in Deutschland erneut sein Rückgaberecht. Die Kunden könnten bei Einkäufen ab dem 1. September 2017 Waren nur dann gegen Erstattung des Kaufpreises zurückbringen, wenn sie neu und unbenutzt sind. Bisher gab es ein Rückgaberecht unabhängig vom Zustand der Produkte und ohne Angabe von Gründen.


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