Gericht erlaubt 100-Prozent-Sanktion - Jobcenter dürfen widerspenstigen Hartz-IV-Empfängern das Geld komplett streichen
Ein Hartz-IV-Empfänger in Nordrhein-Westfalen wollte nicht arbeiten, weil er das Wirtschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland ablehne. Das Jobcenter strich ihm daraufhin alle Leistungen. Zurecht, wie jetzt vor Gericht in einem „unanfechtbaren Beschluss“ entschieden wurde.
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