Europäische Gerichtshof entscheidet - Neue Gentechnik-Verfahren unterliegen Auflagen nach EU-Recht
Neue Gentechnik-Verfahren unterliegen grundsätzlich Auflagen nach der Gentechnik-Richtlinie der Europäischen Union. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem am Mittwoch verkündeten Urteil.
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