EuGH-Rechtsgutachten - Kein Hartz IV für EU-Ausländer in den ersten drei Monaten
Die Bundesrepublik darf arbeitslosen EU-Bürgern in den ersten drei Monaten Hartz IV verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Regelung gilt auch für EU-Bürger, die ihren Familienangehörigen nachgezogen sind.
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