Erfolg für Sparer - Gericht entscheidet: Bausparkassen dürfen zuteilungsreife Verträge nicht kündigen
Die Bausparkassen haben im Streit um gut verzinste Altverträge einen weiteren Rückschlag vor Gericht hinnehmen müssen. Die Kündigung eines 25 Jahre alten Bausparvertrags sei unwirksam, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am Dienstag
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