Ehepaar zahlte 109.000 Euro - Urteil: Spiritueller Meister muss Geldspenden für „Unsterbliche“ zurückzahlen
Ein „spiritueller Meister", der seinen Anhängern verspricht, gespendete Gelder an „Unsterbliche" weiterzuleiten, muss das Geld zurückzahlen – wenn er es stattdessen für sich selbst ausgibt. Das hat das Oberlandesgericht München jetzt entschieden: Ein Ehepaar hatte 109.00 Euro gezahlt.
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