Drei Wochen nach Gerichtsurteil - Interne Weisung: Höhere Hartz-IV-Sanktionen sollen doch möglich sein
Drei Wochen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger sind die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Arbeitsministerium im Begriff, eine interne Weisung zur Umsetzung der Karlsruher Vorgaben zu erarbeiten.
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