"Das war überfällig" - BGH spricht Machtwort und verbietet jetzt endgültig irreführende Verpackung
Wo Himbeeren drauf sind, müssen auch Himbeeren drin sein - eine Verpackung, die nicht hält, was sie verspricht, ist nicht zulässig, entschied der BGH. Verbraucherschützer jubeln, warnen aber auch: Es gibt noch massenhaft Etikettenschwindel.
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