Bundesverwaltungsgericht urteilt - Nach einmaliger Cannabis-Fahrt ist Führerschein nicht gleich weg
Eine einmalige Autofahrt unter Cannabiseinfluss führt nicht mehr automatisch zum Führerscheinentzug. Mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil gab das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig seine bislang gegenteilige Rechtsprechung auf.
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