Bundesverfassungsgericht prüft Streikverbot - Sie wollen streiken – obwohl sie Beamte sind: Vier Lehrer verklagen Staat
Arbeitnehmer dürfen streiken, um ihre Interessen zu vertreten. Nur Beamte dürfen ihre Arbeit nicht niederlegen: Für sie gilt laut Grundgesetz ein generelles Streikverbot. Das könnte sich bald ändern.
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