Bundesverfassungsgericht entscheidet - Achtung Mieter! Zweitwohnung zählt als Eigenbedarf
Selbst wenn ein Vermieter seine Wohnung nur als Zweitwohnung nutzen will, darf er den aktuellen Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen. Das entschied nun das Bundesverfassungsgericht.
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