Bundessozialgericht urteilt - Hartz-IV-Empfänger muss 8000-Euro-Erbe voll anrechnen lassen
Zahlt ein Hartz-IV-Bezieher mit einer Erbschaft seine Schulden ab, darf das Jobcenter dennoch das komplette Erbe als Einkommen anrechnen. So lautet ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts.
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