Bundessozialgericht stellt klar - Unter einer Bedingung gibt es Arbeitslosengeld – auch wenn Sie einen Job haben
Ein Urteil des Bundessozialgericht (BSG) in Kassel rückt eine Regelung ins Blickfeld, die viele Beschäftigte womöglich gar nicht kennen: Wer einen Teilzeitjob macht, hat Anspruch auf das sogenannte Teilarbeitslosengeld - aber nur unter einer Bedingung.
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