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Bundesregierung ermittelt - Selbst in Vollzeit: Alleinerziehende mit Mindestlohn verdienen weniger als Hartz-IV-Empfänger

90 Prozent der Bedarfsgemeinschaften bekommen mit Wohnzuschuss mehr vom Staat als Mindestlohn-Verdiener. Das gab die Bundesregierung nach einer Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion bekannt. Nach den Berechnungen müsste der Mindestlohn zwischen elf und 13 Euro liegen, um das auszugleichen. Im kommenden Jahr steigt er von derzeit 8,84 aber nur auf 9,19 Euro.


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