Bodenverleger fühlt sich unterbezahlt - Streit um Gehalt berechtigt nicht zu Arbeitsverweigerung
Das Landesarbeitsgericht Schleswig hat die fristlose Kündigung eines Bodenlegers durchgewunken, weil der die ihm zugewiesenen Arbeit verweigerte und statt dessen über die Anhebung seines Stundenlohns diskutierte. Er hätte erst die Arbeit erledigen müssen, befanden die Richter.
Von FOCUS-Online-Autor Marcus CreutzPowered by Stromvergleich