BGH-Urteil überrascht - Vermieter beschimpft Mieter als "Schweinebacke" - und kommt glimpflich davon
Ein früherer Vermieter beschimpfte seinen Mieter per SMS als "Lusche allerersten Grades", "arrogante rotzige große asoziale Fresse", "Schweinebacke", "feiges Schwein", "feige Sau", "feiger Pisser", "asozialer Abschaum" und "kleiner Bastard". Für Schmerzensgeld reicht das nach höchstrichterlichem Urteil nicht.
Powered by Stromvergleich