Bezahlung der Reisezeit - Anwalt erklärt brisantes Urteil zu Dienstreisen: Checken Sie hier, ob auch Sie davon profitieren
Schickt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer auf Dienstreise, muss er die Reisezeiten sowohl hin als auch zurück vergüten. Zumindest dann, wenn es für die Branche einen Tarifvertrag gibt, der diese Frage entsprechend regelt. Das entschied das Bundesarbeitsgericht.
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