Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn - Wie bei Langzeitarbeitslosen: Union fordert Lohnsenkung für Flüchtlinge
Langzeitarbeitslose dürfen für einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro beschäftigt werden: So sieht es die Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose im Mindestlohngesetz vor. Die soll jetzt auch Flüchtlinge gelten, fordern Experten der CDU. Außerdem soll eine„Praktikumsoffensive“ her.
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