Atomausstieg - Bundesverfassungsgericht: AKW-Betreibern steht Entschädigung zu
Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung zu. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall in Karlsruhe fest.
Powered by Suchmaschinenoptimierung