Arbeitsgericht entscheidet - Betrieb darf Azubi auch bei Verdacht auf Fehlverhalten kündigen
Ein angehender Bankkaufmann mit Hang zum Glücksspiel soll sich aus einer Geldkassette seines Arbeitgebers bedient haben. Reicht eine solche Beschuldigung aus, um einen Azubi vor die Tür zu setzen?
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