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Arbeitsgericht bestätigt Entlassung - Mail mit anzüglichem Witz kostet Mitarbeiter den Job

Ein Mann ist wegen einer Mail an seine Chefin gekündigt worden, die eine anzügliche Anspielung enthielt. Zurecht, urteilte jetzt ein Arbeitsgericht: Der Witz sei eine sexuelle Belästigung - obwohl der Scherz gar nicht auf die Frau persönlich gemünzt war.








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