Angestellter aus Rheinland-Pfalz - Kurioses Urteil: Achtung Glatteis! Unfallkassen zahlen nicht
Wer vor der Fahrt zur Arbeit die Straße vor der Wohnung auf Glatteis prüft, tut dies auf eigenes Risiko. Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht dabei nicht, wie am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az: B 2 U 3/16 R)
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