Acht Personen im Haushalt - Nach Gerichtsurteil: Jobcenter muss 1300 Euro Kaltmiete für Hartz-IV-Familie zahlen
Dürfen Hartz-IV-Empfänger in einer Wohnung für 1300 Euro monatliche Kaltmiete leben? Das musste das Landessozialgericht in Celle entscheiden. Die Richter urteilten: Das Job-Center muss die Miete auch in dieser Höhe bezahlen.
Powered by Stromvergleich