Ab 110 Euro zahlt der Angestellte - Bundestag ändert Besteuerung von Weihnachtsfeiern
Der Bundestag hat die Besteuerungs-Regeln für Betriebsausflüge und Weihnachtsfeiern geändert. Nach dem Parlamentsbeschluss bleibt die Freigrenze für sogenannte Betriebsveranstaltungen zwar unverändert bei 110 Euro, sie wird aber in einen Freibetrag umgewandelt.
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