8,50 Euro pro Stunde - Urlaubsgeld für Mindestlohn opfern? - Bundesarbeitsgericht urteilt in kniffligem Fall
Sie hat sich bis zur letzten Instanz geklagt: Eine Brandenburgerin will nicht akzeptieren, dass ihr Arbeitgeber seit Anfang 2015 das ihr zustehende Urlaubs- und Weihnachtsgeld verrechnet, um den gesetzlichen Mindestlohn einzuhalten. Die Angestellte einer Klinik-Servicegesellschaft pocht auf die 8,50 Euro pro Stunden und möchte dafür keine Sonderzahlungen opfern.
Powered by Reisesuchmaschine