5G-Auktion kann starten: Mobilfunkriesen scheitern vor Gericht
Das superschnelle Internet 5G kann kommen: Die Netzbetreiber unterliegen vor Gericht mit ihren Eilanträgen gegen die Auflagen der Netzagentur. Sie müssen hohe Ausbaustandards erfüllen und das Netz für Wettbewerber öffnen. Die Frequenz-Versteigerung kann beginnen.
Powered by Vergleichsportal