200.000 Euro - Mann verprasst gesamtes Erbe in Kneipe - jetzt muss er Hartz IV zurückzahlen
Wer ein Erbe von 200.000 Euro binnen zwei Jahren in der Kneipe verprasst, hat nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen danach keinen Anspruch auf Sozialleistungen.
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